Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein

Wenn Sie als Schießsportverein bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 25.03.2025 07:31
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration