Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland

Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

Leistungsdetails

Stand: 04.02.2026 10:34
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration